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  • Oktober 13, 2026

    Mehrwegpflicht in der Praxis: Checkliste für Imbiss, Café und Lieferdienst

    Kurz gesagt: Wer Speisen in Kunststoffverpackungen oder Getränke in Einwegbechern zum Mitnehmen verkauft, muss dieselbe Ware auch in Mehrweg anbieten, zum gleichen Preis und mit Hinweisschild (§ 60 VerpackDG). Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und 80 m² Verkaufsfläche dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen. Ab 12. Februar 2027 ist das Befüllen eigener Behälter für alle Pflicht.

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  • Oktober 13, 2026

    PPWR in der Gastronomie: Fristen 2026 bis 2030 und was Sie jetzt tun müssen

    Kurz gesagt: Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Für Gastronomiebetriebe mit Speisen oder Getränken zum Mitnehmen kommen drei Fristen: Ab 12. Februar 2027 müssen Gäste eigene Behälter befüllen lassen können. Ab 12. Februar 2028 müssen die meisten Betriebe Mehrweg anbieten. Ab 1. Januar 2030 ist Einwegkunststoff für den Verzehr vor Ort verboten.

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